20.06.2013
Vorsicht: Die IMU-Akontozahlung im Juni ist nur für einige Kategorien von Immobilien ausgesetzt worden! Für alle anderen bleibt die Verpflichtung, innerhalb Montag, 17. Juni 2013 zu zahlen.
Die Aussetzung der Bezahlung der IMU-Akontorate betrifft in Südtirol die Besitzer von Hauptwohnungen (ausgenommen jene der Kategorien A/1, A/8 und A/9) samt jeweils einem Zubehör der Katasterkategorien C/2 (Keller oder Dachboden), C/6 (Garage) und C/7 (Autoabstellplatz) und die Besitzer von landwirtschaftlichen Gebäuden. Besitzer anderer Immobilien wie z.B. Betriebsgebäude, Baugründe, Wohnungen, welche vermietet oder in kostenloser Nutzungsleihe vergeben wurden, usw. müssen hingegen im kommenden Juni die Gemeindesteuer IMU fristgerecht einzahlen.
Die Besitzer von landwirtschaftlichen Gründen sind, wie letztes Jahr, von der IMU-Steuer befreit, da alle Gemeinden Südtirols steuerrechtlich als „Berggebiet“ gelten und laut Staatsgesetz somit keine IMU auf landwirtschaftliche Gründe geschuldet ist.
Trotz der letzthin beschlossenen Änderungen der IMU-Regelung durch den italienischen Gesetzgeber werden die Gemeinden die Vorausberechnung für die Akontozahlung 2013 verschicken, aber mit einer Änderung im Vergleich zum vorigen Jahr: alle Bürgerinnen und Bürger, welche nur Besitzer einer Hauptwohnung sind, werden keine Vorausberechnung erhalten, da die Bezahlung der Akontorate 2013 ausgesetzt wurde.