Steueramt und Umweltamt

Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof.


Zuständigkeiten

Das Steueramt ist für die Festsetzung der Tarife und die Einhebung der kommunalen Abgaben und Steuern zuständig, darunter IMI, Ortstaxe, Trink- und Abwassergebühren sowie Abfallentsorgung, und verwaltet auch das Verfahren der zwangsweisen Einhebung.


Zudem übernimmt es die Verteilung der Müllsäcke und die operative Verwaltung des Recyclinghofs, wodurch es zur Effizienz der lokalen Umweltdienste beiträgt.


Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretärin

Verwaltungsbereich

Sitz

IBSENPLATZ 2, 39041 BRENNER
Raum: 1. Stock

Mitarbeiter

Leila Gambarini

Verwaltungsassistentin

Orte

Marktgemeinde Brenner

IBSENPLATZ 2, 39041 BRENNER

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 08.09.2025, 17:31 Uhr