Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung; er vertritt die Gemeinde, beruft den Rat und den Ausschuss ein und hat deren Vorsitz, er überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.
Er übt die Funktionen aus, die ihm das Gesetz, die Satzung und die Verordnungen zuweisen und überwacht die Ausübung jener Aufgaben, die der Staat, die Region oder die Autonome Provinz der Gemeinde übertragen haben.
Er ist zuständig für:
- Verwaltung, Gemeindeämter
- Ortspolizei
- Finanzwesen
- Bauwesen und Urbanistik (Raum und Landschaft)
- Kultur
- Öffentlichkeitsarbeit
- Feuerwehr und Zivilschutz
- öffentliche Hygiene, Gesundheitswesen
- Wirtschaft
- Geförderter Wohnbau
- Sport (ausgenommen Sportzone Brenner)
- Wirtschaft (ohne Markt)
- Pfarreien und Kultus
- Partnerschaft mit Gemeinde Seefeld/Hechendorf
- Militärangelegenheiten
- Personal