Müllentsorgungsgebühr

Gebühr für das Jahr 2019:

  • Grundgebühr pro Person:  8,50 Euro + Mwst. bis zu 4 Personen;
  • Grundgebühr für Betriebe: 7,00 Euro + Mwst. pro Punkt (lt. Punktetabelle der Betriebe);
  • Kosten nach Entleerungsmengen: 0,055 Euro + Mwst./lt. Müll, welche die Menge der Mindestentleerungen übersteigt.
  • Mindestentleerungsmenge pro Person im Haushalt: 225 lt. bis zu 4 Personen/Familie.

Für die Entsorgung bietet die Gemeinde: 

  • Restmüllkübel (zu 60 lt., 80lt., 120 lt., 240 lt., 1100 lt.),
  • Biomüllkübel (zu 80 lt., 120 lt.) für die Betriebe,
  • oder Restmüllsäcke (zu 30 lt., 60 lt.).

Weiters bietet die Gemeinde folgende Dienste unentgeltlich an:

  • Schadstoffsammlung: 2x im Jahr  -  siehe Müllkalender
  • Sperrmüllsammlung: 6x im Jahr  -  siehe Müllkalender
  • Kartonsammlung: dienstags    -  siehe Müllkalender
  • Behälter "Öli":  Jeder private Haushalt erhält in der Gemeinde einen Sammelbehälter zu 3 lt. für alte Speisefette und kann diesen jederzeit in der Sammelbox hinter dem Gemeindeamt wieder abgeben.
  • Biomülleimer: Jeder private Haushalt kann in der Gemeinde einen Biomülleimer zu 10 lt. und passende Biomüllsäcke erhalten und diesen jederzeit in bereitgestellten Sammelboxen hinter der Gemeinde (in Gossensass), am Marktplatz (am Brenner) oder bei der Wertstoffsammelstelle (in Zukunft auch in Pflersch) entleeren. Achtung es dürfen keine Plastiksäcke jeglicher Art (auch nicht biologisch abbaubar) verwendet werden!
  • Minirecyclinghöfe in Gossensaß, Pflersch, Brenner:  In den Minirecyclinghöfen aller 3 Fraktionen können zu jeder Zeit und unentgeltlich  Kunststoffflaschen und seit August 2011 auch andere Plastikverpackungen, Dosen, Glas, Papier, Kleinkartonagen und Kartons in den jeweiligen Glocken eingeworfen werden.
  •  Recyclinghof Pontigl :  Im Recyclinghof Pontigl können während der Öffnungszeiten (siehe Müllsammelkalender) folgende wiederverwertbare Stoffe abgegeben werden: Altreifen, Alteisen, Elektromüll, Kühlschränke,  Glühbirnen u. Neonröhren, Bauschutt, Holz, Matratzen, Polstermöbel, Fahrräder, Möbel, Teppichboden, Kunststoffe.

Zum Sperrmüll gehören nur Dinge, die wegen ihrer Größe nicht in die Müllbehälter bzw. -säcke passen. 

Es dürfen nur haushaltsmäßige Mengen abgegeben werden (nicht außerordentliche Mengen, z.B. bei Hausentrümpelungen).

Zuständig

DEU