Sekretariatsgebühren für Akte und Leistungen in den Bereichen des privaten Bauwesens und der Urbanistik

Mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 330 vom 31.08.2021 sind neue Sekretariatsgebühren, für Akte und Leistungen in den Bereichen des privaten Bauwesens und der Urbanistik, laut beiliegender Aufstellung, festgelegt worden. 

Diese Beträge werden mit Ablauf 01. September 2021 angewandt. 

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Zuständig

DEU