TOSAP - Gebühr für Besetzung öffentlicher Flächen

Die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund ist für die dauernde und die zeitweilige Besetzung aller öffentlichen Flächen geschuldet, die zum Domänengut oder zum unverfügbaren Vermögen der Gemeinde gehören, sowie für die Besetzung von Privatgründen mit öffentlichem Durchgangsrecht.

Wer öffentliche Flächen besetzen will, muss vorher einen schriftlichen Antrag an die Gemeinde richten.

Die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund richten sich nach Art und Ausmaß, nach der Dauer und nach der Zone in der die Besetzung erfolgt.

Zuständig

DEU